Mit dem AbgÄG 2009 sind im KStG neben einer Neuordnung der Beteiligungsertragsbefreiung insb auch Änderungen für Vorsorgekassen, Privatstiftungen, in Bezug auf die mögliche Rückerstattung von Quellensteuern und bei Unternehmensgruppen vorgesehen. Der Autor beschäftigt sich mit den im Entwurf enthaltenen Änderungen in § 9 KStG.