Speziell bei Unternehmenskaufverträgen kann es - aufgrund der unterschiedlichen Interessen des Verkäufers und des Käufers hinsichtlich der Unsicherheit bezüglich der Werthaltigkeit des Kaufgegenstandes - Probleme bei der Einigung über die Höhe des Kaufpreises geben. Um trotz der oftmals sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Vertragsparteien eine Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielen zu können, vereinbaren die Vertragsparteien eine sog "earn out Klausel". Das ist eine Regelung, bei der der Käufer einen fixen Kaufpreis bezahlt und zusätzlich einen Kaufpreis, dessen Höhe von künftigen Gewinnen oder Umsätzen abhängt, also einen variablen Kaufpreis.