Mit Erk vom 26. 2. 2009 hat der VfGH § 25 GebG als verfassungswidrig aufgehoben. Wagner stellt den Anlassfall, die Argumentation der Bundesregierung sowie die Erwägungen des VfGH zur Verfassungskonformität mehrfacher Vergebührung dar und zieht Schlussfolgerungen aus dem Erk für die Praxis.