Viele Gastronomiebetriebe bieten als zusätzlichen Service die Beförderung ihrer Gäste an (zB Flughafen, Bahnhof, Heimbringerservice von Diskotheken). Die Anschaffungskosten und Betriebskosten für die dabei verwendeten Fahrzeuge lassen sich durch die Erstattungsmöglichkeit für NoVA und Vorsteuer erheblich reduzieren. Anhand eines vor kurzem durch den UFS beurteilten Sachverhalts werden die Unterschiede aufgezeigt.