Am 11. 12. 2008 hat der EuGH seine Entscheidung in der Rs A.T. getroffen und dabei einige überraschend klare Aussagen über die Grundsätze für das Verständnis und die Auslegung der Fusionsbesteuerungsrichtlinie getroffen. Furherr analysiert diese Entscheidung und seine Auswirkungen auf das österreichische Steuerrecht.