Entgegen dem VwGH-Erk vom 18. 11. 2008, 2006/15/0050, soll die bisherige Verwaltungspraxis, wonach Bezüge aus Anteilen an körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften dem Kapitalertragsteuerabzug unterworfen wurden, durch das Abgabenänderungsgesetz 2009 (Begutachtungsentwurf) gesetzlich verankert werden.