vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgabengesetzgebung durch die Gemeinde

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. Dr. Michael LangÖStZ 2009/534ÖStZ 2009, 273 Heft 11 v. 2.6.2009

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 4. 3. 2009, V 447/08, eine Regelung der Linzer Lustbarkeitsabgabe aufgehoben, weil sie nach Auffassung des Gerichtshofs nicht von der landesgesetzlichen Regelung umfasst war. In der vorliegenden Entscheidung hat der VfGH verlangt, dass die in der Linzer Regelung vorgesehene Steuerpflicht mit einem der beispielhaft genannten Besteuerungstatbestände der landesgesetzlichen Vorschrift korrespondieren muss. In der landesgesetzlich vorgesehenen Generalklausel hat der VfGH offenbar keine hinreichende Deckung für die Regelung der Gemeinde gesehen. Dies wirft die Frage nach der Beurteilung anderer auf Gemeindeebene vorgesehener steuerpflichtiger Tatbestände durch den VfGH auf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!