Der Budgetausschuss hat die Regierungsvorlage 113 und Zu 113 BlgNR 24. GP in seinen Sitzungen am 6. und 14. Mai 2009 in Verhandlung genommen. Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen. Dieser sieht betreffend den abgabenrechtlichen Teil, siehe ÖStZ 2009/474, lediglich in Artikel 32 (Änderung des KStG) noch eine Verweisanpassung an die neue Spendenabzugsregelung des § 4a EStG vor: