Einleitend werden der Begriff des Schulderlasses sowie die besondere Form "Sanierungsgewinn" und die historische Entwicklung im Einkommen- bzw Körperschaftsteuerrecht durchleuchtet. Der Haupteil des Beitrags widmet sich der Rechtsnatur der auf Schulderlässen basierenden Gewinne, der Entstehung des Gewinnes und dem Zeitpunkt der Versteuerung sowie der (rechnerischen) Ermittlung.