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VwGH und BFH: Formale Auslegung gegen teleologische Auslegung

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: März 2009 - Teil 2ÖStZ 2009/479ÖStZ 2009, 254 Heft 10 v. 15.5.2009

Doralt führt Beispiele an (zB enger oder weiter Betriebsbegriff, Nachholverbot und Bilanzberichtigung), die die unterschiedlichen Auslegungen des VwGH einerseits und des BFH andererseits zeigen. Während der VwGH tendenziell formalen Prinzipien folgt, ist die Rsp des BFH mehr teleologisch und am steuergerechten Ergebnis orientiert, auch wenn er sich dabei gelegentlich vom Gesetzeswortlaut weit entferne.

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