(Metzler, SWK 9/2008, T 48)
Es sei offenbar ganz selbstverständlich, dass die Finanz jedes Jahr eine generelle Rückzahlungssperre vor den Weihnachtsfeiertagen bis nach Neujahr in ihrer EDV einrichtet; so auch im abgelaufenen Jahr für ganze neun Banktage von 18. 12. 2007 bis einschließlich 3. 1. 2008. Der Autor hinterfragt, warum es diese Sperre gibt und wie sie rechtlich gedeckt ist.