Die jüngste Novellierung der Mantelkaufbestimmung des deutschen KStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 führt zu einem Untergang von Verlustvorträgen, der ausschließlich an einen Wechsel in der Gesellschafterstruktur anknüpft. Das Zusammenwirken der neuen deutschen Vorschrift mit der Nachversteuerungsbestimmung der österreichischen Gruppenbesteuerung (§ 9 Abs 6 Z 6 KStG) führt zu europarechtswidrigen Ergebnissen, die insbesondere den Aussagen des EuGH im Urteil zur Rs Marks & Spencer zuwiderlaufen.