Am 28. 3. 2008 wurde im BMF in Wien auf Finanzministerebene das neue österreichisch-türkische DBA unterzeichnet, welches nach seinem Wirksamwerden an die Stelle des bestehenden DBA vom 3. 11. 1970, BGBl 1973/595, treten wird. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage betreffen die Absenkung der Quellensteuerhöchstsätze bei Schachteldivididenden von derzeit 25 % auf 5 %, bei Portfoliodividenden von 35 % auf 15 %, sowie bei Zinsen im öffentlichen Bereich auf 0 %, im Bereich von Exportförderungskrediten auf 5 % und bei Bankzinsen allgemein auf 10 % (gegenüber dem bisherigen Satz von 15 %). Im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit konnte das Besteuerungsrecht des Quellenstaats nunmehr auf die einer im Quellenstaat gelegenen festen Einrichtung oder auf dort länger als 183 Tage während eines Zwölfmonatszeitraums ausgeübte freiberufliche Tätigkeiten (einschließlich jener von gewerblichen Unternehmen) entfallenden Einkünfte beschränkt werden. Die Besteuerung freiberuflicher Leistungen im Quellenstaat, die außerhalb dieses Staats erbracht werden, wird künftighin nicht mehr möglich sein. Eine ausführlichere Besprechung des neuen DBA erfolgt demnächst in der ÖStZ. (hj)