(Günther, FJ 2/2008, S. 46)
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Genussrechte nehmen eine charakteristische Stellung zwischen typischem Eigenkapital und typischem Fremdkapital ein und stellen folglich eine hybride Finanzierungsform dar. Der Artikel befasst sich schwerpunktmäßig mit Abgrenzungsfragen bezüglich der Klassifikation von Genussrechten als Eigen- oder Fremdkapital.