Das BMF teilt weiters seine Rechtsansicht zu den Voraussetzungen für Berichtigungen von Fehlern, die der Abgabenbehörde bei Ausfertigung ihres Bescheides unterlaufen sind (Schreib- und Rechenfehler, ähnliche Versehen, „ADV-Fehler“), Gegenstand der Berichtigung, Antrag, Fristen, Ermessen, Abänderungsbefugnis, Verjährung und Zuständigkeit mit. Erlass des BMF 9. 1. 2008, BMF-010103/0062-VI/2007.