Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Die Liste für 2007 sämtlicher Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht und ist unter Steuern - Fachinformation - Körperschaftsteuer abrufbar.