Das als Begleitmaßnahme zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer per 31. 7. 2008 bereits vor längerer Zeit angekündigte Schenkungsmeldegesetz 2008, siehe schon ÖStZ 2008/101, wurde vom BMF noch vor Ostern zur Begutachtung versendet. Nachfolgend - unter Verwendung des Textes der BMF-Presseaussendung - ein kurzer Überblick über die wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzesentwurfs: