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Steuersatz bei Dividenden aus Drittstaaten, Kapitalverkehrsfreiheit; Sicherstellungsauftrag

JudikaturÖStZ 2008/274ÖStZ 2008, 125 Heft 6 v. 17.3.2008

EStG 1988: §§ 27 Abs 1 und §§ 33 und 37 Abs 1, BAO: § 232

VwGH 26. 7. 2007, 2007/15/0131

Mit dem Urteil vom 24. 5. 2007, C-157/05 , Holböck, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH dahingehend, Art 57 Abs 1 EG sei dahin auszulegen, dass Art 56 EG (Kapitalverkehrsfreiheit) nicht die Anwendung einer am 31. 12. 1993 bestehenden Regelung durch einen Mitgliedstaat berühre, wonach für einen Anteilseigner, der Dividenden von einer inländischen Gesellschaft beziehe, ein Steuersatz in Höhe der Hälfte des Durchschnittsteuersatzes gelte, für einen Anteilseigner, der Dividenden von einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft beziehe, an der er zu zwei Dritteln beteiligt sei, dagegen der normale Einkommensteuersatz.

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