(Stefaner, SWK 3/2008, T 25)
Die Möglichkeit, Gesellschaftsteuer zu erheben, ist EU-weit durch die Kapitalansammlungs-RL geregelt, der auch das österreichische KVG entspricht. Am 12. 12. 2007 verabschiedete das EU-Parlament eine Abänderung der Kapitalansammlungs-RL. Wird diese Änderung der RL umgesetzt, würde dies auch in Österreich eine Senkung der Gesellschaftsteuer auf 0,5 % und deren spätere Abschaffung bedeuten.