Ziel der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12. 2. 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist es, durch eine klarere, übersichtlichere und einfachere Gestaltung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich zur Rechtssicherheit beizutragen. In ihr finden auch einige Entwicklungen, die sich aus der ständigen Rechtsprechung des EuGH ergeben haben, ihren Niederschlag.