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Das interne Kontrollsystem

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2008/177ÖStZ 2008, 73 Heft 4 v. 15.2.2008

(Egarter, FJ 12/2007, S. 433)

Gem § 22 Abs 1 GmbHG haben die Geschäftsführer einer GmbH, gem § 82 AktG hat der Vorstand einer AG dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Der Autor bespricht die Elemente des internen Kontrollsystems nach ISA 315 und geht der Frage nach, was das interne Kontrollsystem dem Unternehmen bringt.

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