(Weger, SWK 34/35/2007, S 984)
Grundsätzlich sei Hackl zuzustimmen, dass Schwierigkeiten bei der ersten „richtigen“ Abgabewelle von Gewinnfeststellungserklärungen zu erwarten sind. Viele der aufgezeigten Schwierigkeiten bei den betrieblichen Einkunftsarten ließen sich jedoch vermeiden, wenn man sich die Besteuerungsgrundsätze der Personengesellschaften in Erinnerung ruft: Es gilt das Durchgriffsprinzip, und nur eine Einkunftsart ist möglich.