(Prodinger, SWK 34/35/2007, S 951)
Der Vorsteuerabzug wurde in den Jahren 1998 bis 2003 durch eine unechte - und gemeinschaftsrechtswidrige -Befreiung hintan gehalten. Fraglich ist, ob der Vorsteuerausschluss durch ein Beibehaltungsrecht gerechtfertigt war. Der VwGH hat in einer entsprechenden Beschwerde nunmehr diese Fragen zusammen mit Grundsatzfragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.