(Knoll/Wala, SWK 36/2007, T 192)
Die Autoren plädieren in ihrem Beitrag dafür, die bisherige Besteuerung beizubehalten und eine ohnehin systematisch gebotene Schonung von Kapitaleinkünften nicht allein solchen Vermögen zu gewähren, die aufgrund ihrer Größe perfekt die Vorzüge des österreichischen Stiftungsrechts ausnutzen können.