Von einer Vielzahl von Arbeitnehmern sind die Ausgaben für beruflich veranlasste Reisen (zumindest zum Teil) selbst zu tragen. Der Verfasser beschäftigt sich in seiner Zusammenstellung mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Tagesdiäten, Nächtigungskosten, Fahrtkosten und Nachweisführung).