Die Begünstigung des § 67 Abs 8 lit a EStG ist laut UFS auch für Verdienstentgangentschädigungen, welche aus einer nichtselbständigen Tätigkeit resultieren, zu gewähren. Ein anderes Ergebnis würde laut UFS der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und dem Leistungsfähigkeitsprinzip widersprechen. Im Beitrag wird diese Entscheidung analysiert.