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Die Behandlung der Grunderwerbsteuer und anderer grundstücksbezogener Nebenkosten im Zuge von Umgründungen

ArtikelrundschauNationale und internationale RechnungslegungDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Oktober 2008 - Teil IIÖStZ 2008/1170ÖStZ 2008, 588 Heft 24 v. 15.12.2008

Steuerrechtlich ist unstrittig, dass die Grunderwerbsteuer sofort als Aufwand zu erfassen ist. Im Beitrag wird die unternehmensrechtliche Behandlung der Grunderwerbsteuer, insb bei Umgründungsvorgängen mit Einlagencharakter, hinterfragt.

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