Steuerrechtlich ist unstrittig, dass die Grunderwerbsteuer sofort als Aufwand zu erfassen ist. Im Beitrag wird die unternehmensrechtliche Behandlung der Grunderwerbsteuer, insb bei Umgründungsvorgängen mit Einlagencharakter, hinterfragt.
Steuerrechtlich ist unstrittig, dass die Grunderwerbsteuer sofort als Aufwand zu erfassen ist. Im Beitrag wird die unternehmensrechtliche Behandlung der Grunderwerbsteuer, insb bei Umgründungsvorgängen mit Einlagencharakter, hinterfragt.