Die bisher nicht unübliche Praxis, auf die Sondergebühreneinnahmen von Krankenhausärzten das 12%ige Betriebsausgabenpauschale anzuwenden, wurde durch die VwGH-Entscheidung vom 22. 2. 2007, 2002/14/0019, infrage gestellt. Der Beitrag analysiert - am Beispiel der Rechtslage im Bundesland Salzburg - die sich daraus ergebenden Konsequenzen.