Der Autor erörtert die UFS-Entscheidung vom 4. 4. 2006, RV/2637-W/02, wonach die Auszahlung einer Abfertigung an einen wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer dem begünstigten Steuersatz des § 37 EStG unterliegen kann.
Der Autor erörtert die UFS-Entscheidung vom 4. 4. 2006, RV/2637-W/02, wonach die Auszahlung einer Abfertigung an einen wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer dem begünstigten Steuersatz des § 37 EStG unterliegen kann.