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Unternehmer ist nicht gleich Unternehmer

Steuerrecht aktuellMag. Caroline KindlÖStZ 2008/1137ÖStZ 2008, 583 Heft 24 v. 15.12.2008

Wird eine Katalogleistung an einen Unternehmer erbracht, ist man bei der Bestimmung des Steuerortes bisher immer vom Unternehmerbegriff des § 2 bzw § 12 Abs 2 UStG ausgegangen11 Ruppe, UStG-Kommentar³, § 3a Tz 65; ebenso UStR 2000 Rz 562 f. (§ 3a Abs 9a UStG). In einem Urteil vom 6. 11. 2008 hat der EuGH diesen Begriff nun weiter ausgelegt22EuGH 6. 11. 2008, Rs C-291/07 , TRR Trygghetsradet, Slg 2008 I-00000.. Demnach ist ein Unternehmer, der Beratungsleistungen für seinen nicht steuerbaren Bereich bezieht, dennoch als Unternehmer iSv Art 56 Abs 1 MwStSystRL anzusehen. Außerdem geht auch die Steuerschuld auf ihn über. Diese Auslegung entspricht der neuesten RL-Änderung33RL 2008/8/EG v 12. 2. 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung, ABl L 44, 11.: Dort wird nunmehr für Zwecke der Bestimmung des Ortes von Dienstleistungen genau festgelegt, wer in Zukunft als Unternehmer gilt. Diese "neue Unternehmerdefinition" hat jedoch keine Auswirkung auf das Recht auf Vorsteuerabzug.

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