Die Frage, ob die NoVA in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einzurechnen ist, wird derzeit nicht einheitlich beant-
Seite 555
Die Frage, ob die NoVA in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einzurechnen ist, wird derzeit nicht einheitlich beant-
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