Im ersten Teil des Beitrages befassen sich die Autoren mit den Voraussetzungen der Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Versäumung einer Frist, legitimierter Antragswerber, Antragsfrist, Vorliegen von Hinderungsgründen) und verdeutlichen ihre Ausführungen anhand von Judikatur des VwGH und des UFS.