Nach Ansicht des Autors lassen die Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie keinen Zweifel, dass Österreich - bei Beibehaltung des Steuersatzes von 12 % für Abhofverkauf von Wein - keinen zusätzlichen ermäßigten Steuersatz einführen darf.
Nach Ansicht des Autors lassen die Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie keinen Zweifel, dass Österreich - bei Beibehaltung des Steuersatzes von 12 % für Abhofverkauf von Wein - keinen zusätzlichen ermäßigten Steuersatz einführen darf.