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Darf Österreich einen zusätzlichen ermäßigten Steuersatz einführen?

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Oktober 2008-Teil IÖStZ 2008/1084ÖStZ 2008, 553 Heft 23 v. 1.12.2008

Nach Ansicht des Autors lassen die Bestimmungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie keinen Zweifel, dass Österreich - bei Beibehaltung des Steuersatzes von 12 % für Abhofverkauf von Wein - keinen zusätzlichen ermäßigten Steuersatz einführen darf.

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