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Steuerbefreiung (nur) von direkt zugewendeten Arbeitnehmertrinkgeldern nicht verfassungswidrig

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2008/972ÖStZ 2008, 494 Heft 21 v. 3.11.2008

Die Bedenken des VfGH ob der Verfassungsmäßigkeit sowohl des ersten als auch des zweiten Satzes des § 3 Abs 1 Z 16a EStG konnten im Gesetzesprüfungsverfahren hingegen zerstreut werden. Das Verfahren hat ergeben, dass die hier in Rede stehenden Einkünfte mehrere Besonderheiten aufweisen, die zusammen genommen auch eine steuerliche Sonderbehandlung in Form einer vollständigen Steuerfreistellung zu rechtfertigen vermögen:

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