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Übergangsgewinn und Übergangsverlust in der Land- und Forstwirtschaft

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Teil IIÖStZ 2008/947ÖStZ 2008, 490 Heft 20 v. 15.10.2008

Landwirte müssen bei Überschreiten bestimmter Einheitswert- bzw Umsatzgrenzen die Art der Gewinnermittlung ändern; sie können aber auch freiwillig innerhalb eines bestimmten Rahmens die Art der Gewinnermittlung wechseln. Der Autor weist darauf hin, dass in bestimmten Fällen Übergangsergebnisse bei der Einkommensteuerermittlung berücksichtigt werden müssen.

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