Das Schenkungsmeldegesetz 2008 hat ua eine Verpflichtung zur Anzeige von Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden eingeführt. Die Anzeige ist in § 121a BAO geregelt; der Beitrag befasst sich mit dieser Anzeigepflicht.
Das Schenkungsmeldegesetz 2008 hat ua eine Verpflichtung zur Anzeige von Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden eingeführt. Die Anzeige ist in § 121a BAO geregelt; der Beitrag befasst sich mit dieser Anzeigepflicht.