vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anzeigepflicht nach § 121a BAO

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, August 2008 - Teil IÖStZ 2008/912ÖStZ 2008, 458 Heft 19 v. 1.10.2008

Das Schenkungsmeldegesetz 2008 hat ua eine Verpflichtung zur Anzeige von Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden eingeführt. Die Anzeige ist in § 121a BAO geregelt; der Beitrag befasst sich mit dieser Anzeigepflicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!