Nach Darstellung der Konzeption des § 121a BAO geht der Autor der Frage nach, ob das SchenkMG 2008 Steuerumgehungen durch steuerfreie Schenkungen wirksam verhindern kann. Er kommt zum Ergebnis, dass die Anzeigepflicht in § 121a BAO bei Schein- und Umgehungsgeschäften nicht geeignet ist, Missbrauch zu verhindern.