Seite 457
Den EG-Grundfreiheiten kommt insb im Bereich der direkten Steuern überragende Bedeutung zu. Obwohl im EG-Vertrag unterschiedlich ausgestaltet, ist eine weitgehende Angleichung durch die EuGH-Rsp evident. Inwieweit dabei von einer einheitlichen Dogmatik gesprochen werden kann bzw welche gemeinsamen Strukturelemente bei Prüfungen betr Grundfreiheitenkonformität regelmäßig Beachtung finden, ist Gegenstand des Beitrags.