Die Begünstigung des § 67 Abs 8 lit a EStG ist laut UFS auch für Verdienstentgangentschädigungen, welche aus einer nichtselbständigen Tätigkeit resultieren, zu gewähren. Ein anderes Ergebnis würde laut UFS der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und dem Leistungsfähigkeitsprinzip widersprechen.