Nach Ausführungen zur gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe und der innerstaatlichen Umsetzung sowie einem Vergleich der Besteuerung inländischer und ausländischer Beteiligungen, stellt der Autor die vom VwGH im Erk vom 17. 4. 2008, 2008/15/0064, gewählte Lösung dar und würdigt diese.