Mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008 werden neben der in Art 4 statuierten, durch einen neuen § 121a BAO umfangreich geregelten Meldepflicht für Schenkungen in weiteren fünf Artikeln verschiedene Änderungen und Ergänzungen anderer steuerlicher Bestimmungen und in Art 7 ein Stiftungseingangssteuergesetz eingeführt. Von diesen Bestimmungen bilden in Art 2 getroffene Anordnungen betreffend das ErbStG, mit Art 3 bewirkte Änderungen des GrEStG und das StiftEG den Gegenstand der Untersuchung. Gegen die dadurch bewirkten Diskriminierungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, bei grenzüberschreitenden Fällen auch gemeinschaftsrechtliche Bedenken. Weiters sind Doppelbesteuerungsfragen zu erörtern.