Während in der Ertragsbesteuerung die Rechtsfigur des Missbrauchs seit jeher dazu diente, die Grenzen der Steuergestaltung aufzuzeigen, habe die Missbrauchsdogmatik in der nationalen Umsatzsteuer-Rsp bislang kaum eine Rolle gespielt. In der jüngeren Rsp des EuGH zur 6. MwSt-RL wurde allerdings - wie von den Autoren festgehalten wird - die Bedeutung des Missbrauchs auch für die Umsatzbesteuerung offenkundig.