Mit den geplanten Änderungen der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen sollen ab 1. Dezember 2008 gemeinschaftsrechtliche Vorgaben im innerstaatlichen Recht berücksichtigt werden.
Mit den geplanten Änderungen der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen sollen ab 1. Dezember 2008 gemeinschaftsrechtliche Vorgaben im innerstaatlichen Recht berücksichtigt werden.