Deutschland hat das DBA zur ErbSt zum 31. 12. 2007 gekündigt, sich aber zur weiteren Anwendung bis 31. 7. 2008 bereit erklärt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung geht der Beitrag verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Fragen für die Zeit vor und nach dem 1. 8. 2008 nach.