Bereits bisher bestanden Bedenken gegen die Unterscheidung zwischen Dienstnehmer- und Arbeitnehmerbegriff sowie gegen die unterschiedlichen Voraussetzungen für die einkommensteuerliche und die umsatzsteuerliche Selbständigkeit. Diese Bedenken werden nun durch das EuGH-Urteil "van der Steen" bestärkt.
Erzwingt das EuGH-Urteil "van der Steen" eine Neuregelung für den geschäftsführenden Gesellschafter?