In zwei Schreiben vom 4. 7. 2008 nimmt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 neu geregelten allgemeinen Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gemäß § 8c dKStG sowie Zinsschranke des § 4h dEStG und § 8a dKStG Stellung. Die beiden Anwendungsschreiben sind im Internet (www.bundesfinanzministerium.de ) unter Das BMF - Aktuelles - BMF-Schreiben abrufbar. dBMF 4. 7. 2008, IV C 7 - S 2745-a/08/10001 und IV C 7 - S2742-a/07/10001.