Im Zusammenhang mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008 werden durch zwei Verordnungen des BMF sowohl die Finanz-Online-Verordnung (FOnV 2006) als auch die FinanzOnline-Erklärungsverordnung (FOnErklV) angepasst:
In der FOnV 2006 wird durch BGBl II 2008/244 ein neuer Abschnitt "Schenkungsmeldung" eingefügt, der die automationsunterstützte Datenübertragung von Anzeigen nach § 121a Abs 5 BAO regelt.