Am 28. 3. 2008 wurde im BMF in Wien auf Finanzministerebene das neue österreichisch-türkische DBA unterzeichnet, welches nach seinem Wirksamwerden an die Stelle des bestehenden DBA vom 3. 11.1970, BGBl 1973/595, treten wird. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine Gegenüberstellung mit dem OECD-MA.