(Beiser, SWK 14/15/2008, S 453)
Erlischt eine grundstückshaltende Personengesellschaft durch eine Anwachsung nach § 142 UGB, ist nach Ansicht des Verfassers für die Frage nach der GrESt-Bemessungsgrundlage zu differenzieren, ob und inwieweit eine Gegenleistung vorhanden oder zu ermitteln ist. Eine Kombination einer Teilgegenleistung mit der Ersatzbemessungsgrundlage des dreifachen Einheitswertes sei möglich.