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Die Umsätze im Rahmen der Geschäftsveräußerung im Ganzen als einheitliches Rechtsgeschäft?

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2008/655ÖStZ 2008, 316 Heft 13 v. 1.7.2008

(Leidel, taxlex 5/2008, S. 186)

Umsatzsteuerlich handelt es sich bei der Geschäftsveräußerung um eine "einheitliche Lieferung", bei der das Gesamtentgelt auf die übergehenden Besitzposten aufzuteilen ist (Rz 676 UStR zu § 4 UStG). Nach Ansicht von Leidel gibt die aktuelle Rechtsprechung des EuGH Anlass, die Definition der Bemessungsgrundlage bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen zu überdenken.

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